DGUV V3 Prüfung

Prüfung ortsveränderlicher und ortsfester elektrischer Betriebsmittel

Prüfung ortsfester elektrischer Betriebsmittel

Ortsfeste Elektrische Betriebsmittel und Anlagen müssen im Regelfall alle 4 Jahre wiederholt geprüft werden.

Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel

Auch die Prüfung von ortsveränderlichen Betriebsmitteln muss regelmäßig vorgenommen werden. Wir übernehmen das gerne für Sie!

Der Unternehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. Falls die Prüfung nicht sachgemäß durchgeführt oder sogar vergessen wird, drohen im Schadensfall gravierende Konsequenzen.

Vor der Erstinbetriebnahme und nach Änderung oder Instandsetzung vor Wiederinbetriebnahme müssen ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel von einer dazu befähigten Person geprüft werden. Zu diesem Zeitpunkt wird mit Hilfe einer Gefährdungsbeurteilung auch die Prüffrist für die Wiederholungsprüfungen festgelegt.